Einkaufsbedingungen der EAST-4D GmbH Lightweight Structures (Stand: 13.08.2002)

Für diesen Auftrag gelten unsere nachstehenden Bedingungen, die vom Auftragnehmer mit Auftragsausführung anerkannt werden, soweit nicht abweichende Regelungen ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. 

1. Auftragserteilung

Die Erstellung von Angeboten durch den Auftragnehmer erfolgt kostenlos. Die vereinbarten Preise sind Festpreise, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Preisänderungen müssen von uns schriftlich anerkannt werden.


2. Preise

Jeder Auftrag ist  vom Auftragnehmer unverzüglich nach Eingang unserer Bestellung unter Verwendung der Zweitschrift unseres Auftragsformulars schriftlich zu bestätigen. Bei offensichtlichen Irrtümern besteht für uns keine Verbindlichkeit.


3. Auftrag und Auftragsbestätigung

Die Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers bedarf unserer schriftlichen Einwilligung. Zur Aufrechnung mit Gegenforderungen ist der Auftragnehmer nur berechtigt, soweit diese Gegenforderungen von uns anerkannt sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.


4. Abtretung und Aufrechnung

Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Werden  sie aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Umstand nicht eingehalten, sind wir – unbeschadet der uns zustehenden gesetzlichen Ansprüche – berechtigt, uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen.

Sobald dem Auftragnehmer Umstände bekannt werden, die eine Verzögerung der Lieferung zur Folge haben können, so ist uns dies sofort mitzuteilen.Alle durch verspätete Lieferungen oder Leistungen entstehenden Kosten hat uns der Auftragnehmer zu ersetzen.


5. Lieferung

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung durch den Auftragnehmer an die mitgeteilte Versandanschrift. Die Transportversicherung wird durch den Auftragnehmer vorgenommen, wenn nichts gegenteiliges vereinbart ist.

Jeder Lieferung ist ein Lieferschein (2fach) mit Angabe unserer Bestellnummer, Empfangsstelle und ggf. der Teilenummer beizufügen.Die Rechnung ist  mit den selben Angaben an unsere Abteilung Rechnungsabwicklung zu senden.


6. Versand und Gefahrtragung

Die zu liefernden Gegenstände müssen den dem Auftrag zugrundeliegenden Unterlagen entsprechen sowie den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, dem Gesetz für Arbeitsmittel (Geräteschutzgesetz), den Unfallverhütungsvorschriften, den VDE-Vorschriften, den DIN-Normen, den einschlägigen Verordnungen und Richtlinien und den anerkannten neusten Regeln der Technik. Der Auftragnehmer hat eine nach Art und Umfang geeignete, dem neusten Stand der Technik entsprechenden Qualitätskontrolle durchzuführen.

Für Erstmuster gelten unsere besonderen Bedingungen.

Wir erwarten, dass der Auftragnehmer Ausführung und Qualität seiner an uns zu liefernden Erzeugnisse ständig an dem neusten Stand der Technik ausrichtet und uns auf mögliche Verbesserungen hinweist. Jegliche Änderung des Liefergegenstandes bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über die in den technischen Unterlagen als sicherheitsrelevante Strukturbauteile mit S  gekennzeichneten oder in der Bestellung als solche ausgewiesenen Liefergegenstände besondere Aufzeichnungen niederzulegen, aus denen sich ergibt, wann, in welcher Weise, von wem und mit welchem Ergebnis die Sicherheitsmerkmale geprüft worden sind. Diese Unterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren und uns auf Verlangen auszuhändigen. Der Auftragnehmer hat seine Vorlieferanten in gleicher Weise zu verpflichten.


8. Fertigungsunterlagen und Fertigungsmittel

Die dem Auftragnehmer gegebenen Fertigungsunterlagen werden ihm als unser Eigentum ausschließlich zur Durchführung unserer Aufträge anvertraut. Sie sind nach Beendigung der Arbeiten zurückzugeben. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, dieselben unmittelbar oder mittelbar als Unterlagen für Lieferungen an Dritte zu verwenden. Eine Weitergabe der Fertigungsunterlagen an Dritte im Original oder durch Vervielfältigung ist nur statthaft, soweit es für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Werden die Fertigungsunterlagen vom Auftragnehmer oder von Dritten unberechtigt verwertet, so zahlt der Auftragnehmer vorbehaltlich der Geltendmachung höherer Schadensersatzansprüche eine Vertragstrafe in Höhe des Verkaufspreises der nach den Unterlagen hergestellten Gegenstände. Vorstehende Verpflichtung wird der Auftragnehmer bei der Ersteilung von Aufträgen an Unterlieferanten gleichlautend weitergeben. Mit Fertigungsmitteln, die uns gehören oder von uns finanziert werden (Modelle, Gesenke usw.) hergestellte Erzeugnisse dürfen nur an uns geliefert werden.Für Beschädigungen und Abhandenkommen der zur Verfügung gestellten Werkzeuge, Gesenke und Vorrichtungen haftet der Auftragnehmer.


9. Gewährleitung und Haftung

Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für seine Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei die Gewährleistungsfrist 18 Monate beträgt.

Mängel der Lieferung werden wir, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung oder Lieferung einwandfreier Ware zu verlangen, in dringenden Fällen sind wir darüber hinaus berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen oder durch Dritte ausführen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer mit seinen Gewährleistungsverpflichtungen in Verzug gerät.

Stellt sich die Fehlerhaftigkeit eines in ein Erzeugnis eingebauten Liefergegenstandes erst beim Betrieb des Erzeugnisses heraus, hat uns der Auftragnehmer für die Dauer der oben genannten Gewährungsfrist, mindestens aber bis zur Dauer eines Jahres nach Inbetriebnahme bzw. Erstzulassung sämtliche erforderlichen Kosten der Schadensbehebung zu erstatten.Werden wir wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- und ausländischer gesetzlicher Produkthaftungsbestimmungen wegen der Fehlerhaftigkeit unseres Produktes in Anspruch genommen, die auf ein Erzeugnis des Auftragnehmers zurückzuführen ist, dann sind wir berechtigt von dem Auftragnehmer Ersatz dieses Schadens zu verlangen, insoweit als er durch seine Produkte bedingt ist.


10. Geheimhaltung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, übergebene technische und kaufmännische Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und seine Unterlieferanten entsprechend zu verpflichten.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferungen des Auftragnehmers ist die angegebene Lieferanschrift. Der Eigentumsübergang erfolgt bei Übergabe der zu liefernden Gegenstände an den Auftraggeber.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Dresden; wir sind jedoch berechtigt, das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht anzurufen.


12. Schutzrechte

Der Verkäufer erklärt, dass die dem Kaufvertrag zugrunde liegenden Gegenstände und Entwicklungsverfahren frei von in- und ausländischen Schutzrechten Dritter sind.Soweit der Auftrag die Entwicklung durch oder mit dem Auftragnehmer beinhaltet, stehen uns etwaige Schutzrechte und Arbeitsergebnisse zu alleinigem Eigentum zu. Die Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen durch den Auftragnehmer bedarf unserer schriftlichen Genehmigung.