Allgemeine Geschäftsbedingungen der EAST-4D Carbon Technology GmbH (Stand: 01.03.2006)
1. Geltungsbereich
a)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten - soweit
schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart ist - für alle von der
EAST-4D Carbon Technology GmbH (nachfolgend: EAST-4D) erbrachten
Lieferungen und Leistungen. Andere Bedingungen werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn EAST-4D nicht ausdrücklich wiederspricht.
b) Die
nachfolgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für
unsere zukünftigen Leistungen auch dann, wenn wir sie dem Auftraggeber
nicht nochmals übersandt oder auf sie verwiesen haben.
2. Vertragsgegenstand, Rechte und Pflichten
a) Der Vertragsgegenstand richtet sich nach unserem Angebot.
b)
Im Rahmen der vereinbarten Leistungen wird der Auftraggeber, soweit
erforderlich, über alle bei der Durchführung seiner Aufgaben
wesentlichen Angelegenheiten unterrichtet.
c)
Nach Beendigung unserer Leistungen und deren Honorierung händigen wir
dem Auftraggeber auf Verlangen die Pausen, Originalzeichnungen und
sonstigen Unterlagen aus. Wir sind nicht verpflichtet, diese länger als
5 Jahre aufzubewahren.
d) Der
Auftraggeber ist verpflichtet, die Planung und Durchführung unserer
Leistungen zu fördern. Insbesondere stellt er EAST-4D kostenlos die
Informationen, Unterlagen, Versuchsstücke u.ä. zur Verfügung, die zur
sach- und fachgerechten Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Er
hat weiterhin auf mögliche Gefährdungen und besondere Risiken
hinzuweisen, die EAST-4D und deren Mitarbeitern aufgrund der
Beschaffenheit der Gegenstände entstehen können.
e)
Vereinbarte Termine zur Leistungserbringung sind wirksam, sofern der
Auftraggeber alle Verpflichtungen, die ihm zur Terminsicherung
obliegen, rechtzeitig erfüllt.
f)
Für im Vertrag nicht enthaltene Arbeiten oder Leistungen, die auf
Verlangen des Auftraggebers zusätzlich auszuführen bzw. zu erbringen
sind, müssen schriftliche Vereinbarungen auf der Basis der Kalkulation
der übrigen Einheitspreise getroffen werden.EAST-4D ist berechtigt, die
Arbeiten für den Auftrag zu unterbrechen oder einzustellen,
wenn
- der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung trotz Fälligkeit und
Mahnung in angemessener Frist ganz oder teilweise nicht zahlt
oder
- der Auftraggeber wesentliche von ihm übernommene oder ihm
obliegende Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig
erfüllt.
3. Ausführung
a)
EAST-4D verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen nach
bestem Wissen und Können sowie den anerkannten Regeln der Technik, den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und den einschlägigen
öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen.
b)
EAST-4D ist berechtigt, vertragliche Verpflichtungen durch Dritte
erfüllen zu lassen. Für deren Leistungen steht EAST-4D wie für eigenes
Verhalten ein.
4. Abnahme erbrachter Leistungen
a)
Die von EAST-4D erbrachten Leistungen müssen vom Auftraggeber innerhalb
von 30 Tagen nach Lieferung abgenommen werden.
b)
Danach gilt die erbrachte Leistung als abgenommen, wenn nicht eine
schriftliche Rüge des Auftraggebers bei EAST-4D vorliegt.
5. Vertraulichkeit
Die
EAST-4D und der Auftraggeber gewähren Verschwiegenheit gegenüber
Dritten über das, was Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung des
Vertrages als vertraulich bekannt gegeben wurde.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
a)
Maßgebend ist die für die erbrachte Leistung vereinbarte Vergütung.
Soweit eine Vergütung nicht vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen
Preislisten der EAST-4D.
b) Der
Auftraggeber leistet nach Anforderung durch EAST-4D nach dem jeweiligen
Stand der erbrachten Leistung monatlich oder quartalsweise oder dem
gesondert aufgestellten Zahlungsplan Abschlagszahlungen.
c)
Eine prüffähige Schlussrechnung wird nach Abschluss aller Leistungen
gestellt und als solche ausgewiesen.
d)
Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang
zahlbar. Maßgebend ist der Zahlungseingang auf dem Konto der EAST-4D.
Mahnungen werden mit EDV erstellt, sie werden nicht unterschrieben. Bei
Überschreitung des Zahlungszieles behält sich EAST-4D die Berechnung
von Verzugszinsen im handelsüblichen Rahmen vor.
e)
Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes gegen
den Honoraranspruch der EAST-4D ist nur mit einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
f)
Die Umsatzsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der entstehenden
Steuerschuld geltenden Satz berechnet.
g)
Nachunternehmerleistungen, die zum Nachweis weiterberechnet werden,
versehen wir mit einem Aufschlag für Verwaltungs- und Gemeinkosten in
Höhe von mindestens 10 %.EAST-4D bleibt Eigentümerin ihrer gesamten
Lieferungen und Leistungen, bis sie die Zahlungen gemäß Vertrag
vollständig erhalten hat.
7. Haftung und Gewährleitung
a)
EAST-4D haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Vorschriften. In allen anderen Fällen beschränkt sich die
Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - auf solche Schäden, die dem
Grunde und der Höhe nach durch die vertraglich vereinbarte
Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Für Schäden, die ausnahmsweise
nicht versicherbar sind, haften EAST-4D bis zur Höhe des Honorars für
die Leistungsphase, in die die Pflichtverletzung fällt.
b)
Mängel muss der Auftraggeber unverzüglich und schriftlich anzeigen.
Nicht rechtzeitig angezeigte Mängelrügen schließen
Gewährleistungsansprüche aus. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig,
wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäß Änderungen oder Reparaturen
vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist,
nicht umgehend geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung trifft und
EAST-4D schriftlich Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
c)
Haftung für zugesicherte Eigenschaften wird nur für jene Eigenschaften
übernommen, die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche
bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf
der Gewährleistungsfrist, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung
eine längere Frist zugesichert wurde. Sind die zugesicherten
Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat EAST-4D Anspruch
darauf, Nachbesserungsarbeiten durchzuführen. Hierzu hat der Besteller
EAST-4D die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt
diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, hat der Besteller
Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises.
d)
Dem Kunden ist ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandelung) vorbehalten, wenn EAST-4D die vereinbarte Frist zur
Nachbesserung verstreichen lässt, ohne Ersatz geleistet zu haben oder
den Leistungsgegenstand nachgebessert zu haben.
e)
Im Falle einer Inanspruchnahme kann EAST-4D die Übertragung der
Beseitigung des Schadens verlangen.
f)
Der Umfang eines Schadensersatzanspruchs ist auf den vorhersehbaren
Schaden begrenzt. EAST-4D haftet nicht für mittelbare Folgeschäden, wie
etwa Produktionsausfallkosten oder entgangenen Gewinn.
g)
Die Ansprüche des Auftraggebers gegen EAST-4D, gleich aus welchem
Rechtsgrund, verjähren nach Ablauf von 12 Monaten, sofern vertraglich
keine andere Frist vereinbart wird, längstens aber nach 5 Jahren.
Verjähren die Ansprüche des Auftraggebers gegen die übrigen
Projektbeteiligten zu einem früheren Zeitpunkt, so endet auch die
Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang
mit den Leistungen von EAST-4D aus diesem Vertrag zum gleichen
Zeitpunkt.
h) Die Verjährungsfrist
beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu erbringenden
Leistung. Für Leistungen, die anschließend noch zu erbringen sind,
beginnt die Verjährung mit Abnahme der letzten Leistung.
i)
Soweit für mögliche Ansprüche des Auftraggebers über die
Haftpflichtversicherung hinaus andere Sicherheiten, z.B.
Bankbürgschaften bestehen, übt der Auftraggeber ein ihm etwa
zustehendes Zurückbehaltungsrecht nicht aus.
j)
Ein Vertrag kann von beiden Seiten vor Erbringung der vereinbarten
Leistung nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
k)
Wird er aus einem Grunde gekündigt, den EAST-4D zu vertreten hat, so
steht EAST-4D ein Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachten
Leistungen zu.
l) In allen
anderen Fällen behält EAST-4D den Anspruch auf das vertraglich
vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Diese
werden mit 40 % des Honorars für die noch nicht erbrachten Leistungen
vereinbart.
8. Urheberrecht
a)
EAST-4D behält sich an allen von ihr erstellten Unterlagen,
insbesondere an technischen Zeichnungen, das Eigentums- und
Urheberrecht vor. Die Unterlagen dürfen Dritten ohne schriftliche
Genehmigung durch EAST-4D nicht zugänglich gemacht werden.
b)
Die Veröffentlichung der von EAST-4D erbrachten Leistungen durch den
Auftraggeber bedarf der Zustimmung der EAST-4D und darf nur unter
Angabe des Namens erfolgen, falls letzteres nicht ausdrücklich anders
vereinbart wird.
c) EAST-4D ist
zur Veröffentlichung nach Zustimmung des Auftraggebers berechtigt.Die
Weitergabe der schriftlichen Angebote von EAST-4D an Dritte bedarf auch
auszugsweise der schriftlichen Zustimmung von EAST-4D.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a) Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Gerichtsstand ist für den Besteller und EAST-4D Dresden.
10. Euro-Klausel
Hat
der Auftraggeber seinen Sitz außerhalb Deutschland und ist die
Vertragswährung die Währung eines Euro-Teilnehmerlandes sind alle in
diesem Vertrag begründeten Zahlungspflichten mit Ausnahme von
Barzahlungen – in Euro zu bewirken. Maßgeblich ist der offizielle
Umrechnungskurs (ohne Rundungen und Kürzungen). Der ermittelte Eurowert
wird auf den nächsten Cent-Betrag auf- oder abgerundet.
Schlußbestimmungen
a)
Die vorstehenden Bedingungen und die bei Vertragsschluss zusätzlich
getroffenen schriftlichen Vereinbarungen sind vollständig und ersetzen
alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen.
b)
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die
Verbindlichkeit dieses Vertrages im übrigen nicht. Die Parteien sind
verpflichtet, eine unwirksam oder undurchführbare Bestimmung durch eine
wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen und Ergänzungen der
vorstehenden Bedingungen und bei Vertragsschluss zusätzlich getroffenen
Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.